Kennzeichnung / Etikettierung
Die Kennzeichnung von Saft oder Most muss rechtlich bestimmte Angaben umfassen – gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): Produktbezeichnung („Direktsaft“, „Most“), Zutaten (z. B. Kombination aus Apfel- und Birnensaft), Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Herstelleradresse, Allergene und – wenn alkoholfrei – „ohne Zuckerzusatz“. Zusätzlich kann, aber muss nicht, ein freiwilliges Label („Bio“, „Regional“, „ohne Zusatzstoffe“) aufgeführt werden bvl.bund.de+2de.wikipedia.org+2bvl.bund.de+2. Kleinmoster sollten außerdem Chargennummern oder Los-Codes angeben, um Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Klar und leserlich gestaltete Etiketten sowie digitale Infos – etwa QR-Code mit Nährwertangaben – stärken das Vertrauen der Käufer.
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