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Frage: Lebensmittel Kontrolle
Seit weit über 10 Jahren kommt die örtliche Lebensmittelkontrolle alle zwei Jahre und holt sich zwei Gebinde Apfelsaft und schickt sie in ein staatliches Untersuchsamt ein. Aktuell haben wir wieder eine Produkt beschwerde bekommen weil auf dem BiB Karton keine Nährwertinformationen stehen die wohl seit 2017 drauf stehen müssen. Die ganzen Jahre haben wir immer wieder dargestellt dass wir ein reines Dienstleistungsunternehmen sind und weder Verkaufsstellen noch Geschäftszeiten haben. Natürlich bekommt man, wenn noch vorhanden, von unserem eigenen Saft ein BiB wenn er Durst hat oder das System kennen lernen möchte.
Welche Erfahrenen habt ihr?
Antworten (2)
Hallo Burkhard,
als kleiner Betrieb mit Direktabgabe bist du davon eigentlich ausgenommen. Die LMIV (Anhang V Nr. 19) befreit Kleinstunternehmen, die nur lokal und direkt an Endverbraucher abgeben, von der Pflicht der Nährwertkennzeichnung. Das trifft auf die meisten Lohnmostereien zu. Du brauchst natürlich ein Etikett, das die sonstigen Anforderungen erfüllt.
siehe z.B. hier: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/kennzeichnung/lmiv_faq_2020.htm#naehrwertkennzeichnung
Saftige Grüße
Dominic
Danke für deine Einschätzung und so sehe ich das auch. Ich bin zwar kein ganz kleiner aber ich gebe die Säfte ausschliesslich als Lohnpresser an die Kunden zurück. Die Frage habe ich vor zwei Monaten dem staatlichen Untersuchungsamt gestellt aber leider noch keine Antwort bekommen
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